Covid19 und die Versicherung

Meine Reise ist storniert und ich kann meinen Urlaub nicht antreten. Schon ärgerlich genug, wir wissen, dass wir alle derzeit unseren eigenen Beitrag zur Bekämpfung von Corona beitragen müssen.

Finanziell möchten wir natürlich nicht auf Kosten sitzen bleiben. Der Aufruf der Reisebranche ist klar und deutlich: „Liebe Kunden, bitte akzeptiert einen Gutschein, eine Verschiebung der Reise“. Immer mehr Fachanwälte äußern, dass dies der Kunde nicht tun muss, er kann auf die Rückzahlung seines Reisepreises bestehen. Da man die Reise ja mal unbedingt machen wollte und gebucht hat, kann man sagen, man verschiebt jetzt einfach. Das hilft dem Veranstalter und hat ja auch etwas Vorfreude auf die Tour, die dann noch vor einem liegt.

Unsere recherchierten Angaben hier erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Sie beziehen sich auch nicht ausschließlich oder primär auf Cacher-Reisen, sondern betreffen den allgemeinen Reisemarkt. Viele Reisende werden sich jetzt aktuell zum ersten Mal so richtig mit dem Thema der Reiserücktrittsversicherung beschäftigen. Häufig wird die Überlegung nach einer Reiserücktritt aus Kostengründen und in dem Bewusstsein, dass schon nichts passieren wird, in den Hintergrund bei der Vorfreude auf die Reise gestellt.

Aktuell lassen sich viele Teilnehmer das angezahlte Geld erstatten und planen, die Reise dann erneut zu buchen. Dies kann auf dem freien Reisemarkt ein Schuss sein, der nach hinten losgeht. Akzeptiert ein Kunde einen Gutschein bzw. eine Verschiebung der Reise, dann hat er zu dem bereits vereinbarten Betrag im Vertrag einen Anspruch auf die Leistung. Sollte die gleiche Reise teurer werden, dann hat der Kunde keine höheren Kosten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Flug- und Hotelkosten ansteigen werden, ist gegeben. Insofern kann man den bereits angezahlten Reisepreis als „Sparschwein“ sehen – man belässt das Geld, wo es ist und erhält später die Leistung – vielleicht günstiger als der nächste Teilnehmer, der dann nur teurer neu buchen kann.

Aber wie sieht es aus, wenn man von der Reise zurücktreten muss oder möchte?
Hier könnte die Reiserücktrittsversicherung greifen. Sofern man diese abgeschlossen hat. Oder man hat eine Kreditkarte, die diese Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Keine Sorge, wir machen hier keine Werbung für eine bestimmte Karte oder Gesellschaft!

Grundsätzlich greift eine Reiserücktrittsversicherung in folgenden Fällen:

  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Schwere, kurzfristige Erkrankung, auch Covid19 (belegt durch ärztliches Attest)
  • Behördlich angeordnete Einreiseverbote (hier unterscheiden sich die Versicherungen jedoch stark, genau nachlesen!)
  • Unfälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen
  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwarteter Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen
  • Impf-Unverträglichkeiten
  • Gravierende Sachschäden am Eigentum (z.B. Wohnungsbrand)
  • Gerichtliche Vorladung

Oftmals greift die Reiserücktrittsversicherung nicht bei:
  • Angst vor einer Erkrankung (auch Covid19)
  • Maßnahmen der Staatsgewalt/höhere Gewalt (z.B. angeordnete Quarantäne)
  • Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (hier ist der Veranstalter gefragt)
  • Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort
  • Stornierung des Reiseanbieters aufgrund des Coronavirus (hier ist der Veranstalter gefragt)


Aktuell: bei nachweislicher Infektion mit dem Coronavirus durch ein ärztliches Attest greift der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung und die Stornokosten werden vom Versicherer vollumfänglich erstattet.
Ansonsten gilt: Rücksprache mit dem Versicherer halten und Aussagen zu Pandemien in ihrer Versicherungspolice genau ansehen.  

Vor der Stornierung einer Reise sollte der Kontakt mit dem Veranstalter stehen, besser das Reisedatum verschieben oder eine Gutschrift vereinbaren.

Einige Reisende wissen, dass ihre Kreditkarte auch automatisch oder gegen Aufpreis eine Reiserücktrittsversicherung pauschal beinhaltet. Hier muss man häufig nicht die konkrete Reise angeben, sondern hat einen Schutz für alle Reisen im Jahr. Dabei können sich die Versicherungsarten stark unterscheiden. Reiserücktritt oder auch Reiseabbruchs-, Auslandskranken- oder Unfallversicherung sind nur einige Beispiele.


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